Rechtsgrundlagen für Schifffonds

Im Normalfall werden Schiffbeteiligungen als GmbH & Co. KG aufgelegt. Dem Anleger werden die Beteiligungen daraufhin über Banken und freie Vermittler angeboten. Dabei unterliegt die Führung der Gesellschaft einem Gesellschafter, der persönlich haftet. Meist ist dies eine Komplementär-GmbH. Sie ist befugt, die Fondgesellschaft zu vertreten. Die Anleger selbst sind nur Kommanditisten und können grundsätzlich keinen Einfluss auf die Leitung der Geschäfte nehmen. Allerdings stehen dem Investor Kontroll- und Mitwirkungsrechte genauso zur Verfügung, wie die Ergebnisbeteiligung. Die genauen Regelungen dafür sind im Gesellschaftsvertrag zu finden. In dem meisten Fällen steht es den Anlegern frei, sich entweder als Treuhänder zu beteiligen oder aber als Kommanditist in das dazugehörige Handelregister eintragen zu lassen.

Als Grundlage für die Beteiligung dient sowohl das Vertragswerk als auch das Emissionsprospekt. Dieser benötigt seit dem Juli 2005 eine Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Allerdings bezieht sich diese lediglich auf die formalen Gegebenheiten. Es wird nicht geprüft, ob die Investition wirtschaftlich ist oder die Angaben wahrheitsgemäß notiert wurden. Interessant ist es jedoch zu wissen, dass ein Prospektprüfungsgutachten vorhanden sein muss.

Insgesamt ist es so, dass der Anbieter sehr viele Gestaltungsfreiheiten besitzt. Dies betrifft vor allem den Treuhand- und Gesellschaftsvertrag. Die große Bandbreite der Vertragsformen ist somit nicht verwunderlich. Es existieren Verträge mit fairen Bedingungen genauso, wie Verträge, die eine Mitsprache und Kontrolle der Investoren fast vollkommen ausschließen. Die Auszahlungen an die Investoren setzen sich aus den Rückzahlungen vom Gesellschaftskapital und den tatsächlichen Gewinn zusammen.